Liebe Patienten*in ,

seit 01.08.2021 gilt der neue Bundesrahmenvertrag in der Physiotherapie. Ein Punkt ist eine Vergütungserhöhung für Erbrachte Leistungen die mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Leider ist es so, das dadurch die Rezeptgebühr deutlich steigt!

Was bedeutet das für Sie genau:

Alle Rezepte die vor dem 01.08.2021 angefangen wurden, müssen ab dem 01.08.2021 nachberechnet werden. Wenn Sie z. B. 4 Leistungen im Juli erhalten haben, gilt die alte Rezeptgebühr und für die 2 Leistungen ab dem 01.08. die neue.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse!

Kategorien: News

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